Unter Vermögensverwaltung versteht man Kauf, Verkauf und Verwaltung von Investitionskapital eines Privatanlegers oder einer Institution durch einen Vermögensverwalter.
Handelt der Vermögensverwalter bei der Verwaltung des Investitionskapitals nach eigenem Ermessen, so spricht man von ermessensfreier Vermögensverwaltung. Braucht er die Zustimmung des Kunden zu Kaufs- oder Verkaufsempfehlungen, so spricht man von nicht ermessensfreier Vermögensverwaltung.
Literatur:
Essinger, James und David Lowe. Das Financial-Times-Handbuch der Vermögensverwaltung. München: 200. S. 24.