Als Vermögensberatung bezeichnet man die laufende Betreuung und Beratung eines Kunden hinsichtlich seiner Vermögensanlage.
Im Rahmen der Vermögensberatung trifft der Anleger in der Regel, mit Hilfe der fortlaufenden Betreuung durch den Vermögensberater, seine Anlageentscheidungen selbst. Ist die Vermögensanlage einmal erfolgt, kann die Vermögensberatung die Anlagen des Kunden beobachten und berät in der Regel bei etwaigem Umschichtungsbedarf den Kunden. Es existiert jedoch keine rechtliche Verpflichtung für die Vermögensberatung, die erteilten Anlageempfehlungen nachzuhalten.
Die Vermögensberatung ist ein fortlaufender Prozess. Die grafische Abbildung zeigt das Beispiel einer Vermögensberatung.
Literatur:
Reuter, Eva. Investor Relations & Analysten. Hamburg: 2006. S. 40.