Eine Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften körperlichen Schädigungen eines Versicherten infolge eines Unfalles einen einmaligen bzw. monatlichen Betrag zum Ausgleich der resultierenden finanziellen Schäden.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, die jedoch lediglich nur für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten aufkommt. Deshalb kann für Unfälle in Haushalt und Freizeit zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Literatur:
Baczko, Michael. Mehr Rechte als Patient. Freiburg: 2011. S. 172.Pfeifer, Hans. Versicherungen: So sparen Sie richtig Geld. Freiburg: 2010, S. 28.