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Termingeschäft

Terminhandel

Unter einem Termingeschäft versteht man ein Geschäft, bei dem die Erfüllung in einem festgelegten zeitlichen Abstand zum Abschluss erfolgt.

 

Termingeschäfte können in unbedingte und bedingte Termingeschäfte unterschieden werden. Unbedingte Termingeschäfte, wie z. B. Futures oder Forwards, müssen von beiden Vertragsparteien erfüllt werden. Im Rahmen von bedingten Termingeschäften, wie z. B. Optionen, besitzt der Käufer ein Wahlrecht auf Erfüllung des Geschäftes. Termingeschäfte existieren für  nahezu alle Geschäftsgegenstände, unter anderem für Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Wetter und Naturkatastrophen.

 

Chancen:

  • Termingeschäfte eignen sich zur Absicherung gegen steigende oder sinkende Preise.
  • Termingeschäfte besitzen in der Regel eine Hebelwirkung, weil nur ein Teilbetrag des Investments hinterlegt werden muss; sie bieten die Chance auf große Gewinne.
  • Termingeschäfte können zu Spekulationszwecken genutzt werden.
  • Die Existenz von Termingeschäften führt zur Möglichkeit, Arbitragegeschäfte zu realisieren.

 

Risiken:

  • Termingeschäfte besitzen in der Regel eine Hebelwirkung, weil nur ein Teilbetrag des Investments hinterlegt werden muss; sie können zu großen Verlusten führen
  • In einem Termingeschäft besteht ein Gegenparteirisiko. Geht die Gegenpartei des Termingeschäftes in Insolvenz, kann das Termingeschäft nicht mehr erfüllt werden.

 

Beispiel:

Ein Bankkunde vereinbart mit seiner Bank den Kauf von  1.000 Aktien eines Unternehmen X in 5 Monaten zu einem vereinbarten Preis von 35,00 EUR pro Aktie. Beide Vertragsparteien sind zur Erfüllung des Geschäftes verpflichtet. Nach 5 Monaten steht der Kurs der Aktien bei 42,00 EUR. Wie hoch ist der Gewinn für den Bankkunden? Welchen Verlust erleidet er, wenn der Aktienkurs bei 30,00 EUR steht?

 

Rechnung: 

 

Aktienkurs

Rechnung

Gewinn / Verlust

30,00 EUR

(30,00 EUR - 35,00 EUR) x 1000 Stück

-5.000,00 EUR

42,00 EUR

(42,00 EUR - 35,00 EUR) x 1000 Stück

7.000,00 EUR

 

Fällt der Kurs der Aktie auf 30,00 EUR, dann entsteht dem Bankkunden ein Verlust von 5.000,00 EUR. Er ist verpflichtet die Aktien für je 35,00 EUR abzunehmen. Die Gegenpartei gewinnt in diesem Fall 5.000,00 EUR. Sie kann die Aktien für 30,00 EUR an der Börse erwerben und für 35,00 EUR an den Bankkunden verkaufen. Steigt der Aktienkurs auf 42,00 EUR, dann realisiert der Bankkunde einen Gewinn in Höhe von 7.000,00 EUR. Er kauft die Aktien , die aktuell einen Wert von 42,00 EUR haben, für nur 35,00 EUR ein.

 

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Literatur:

Beike, Rolf / Schlütz, Johannes. Finanznachrichten lesen-verstehen-nutzen. Stuttgart: 2010. S. 483-497.

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