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Stimmrecht

Aktien
Recht des Aktionärs, an der Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mitzuwirken. Jeder Aktionär kann das Kreditinstitut, bei dem er seine Aktien verwahren lässt, oder Dritte zur Ausübung seines Stimmrechtes bevollmächtigen.
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