Ein Stückzinenstopf wird für jeden Anleger von seiner deutschen Depotstelle geführt. Darin wird ein Stückzinsguthaben verbucht, wenn Sie beim Kauf verzinslicher Wertpapiere Stückzinsen mitgezahlt haben. Beim Verkauf bzw. bei Ausschüttung wird dieses Guthaben auf den steuerpflichtigen Gesamtbetrag angerechnet.