Als Spin-Off bezeichnet man die Auslagerung eines Teilbereichs aus einem Unternehmens, welcher fortan als rechtlich selbstständige Gesellschaft operiert.
Nach einem Spin-Off werden bestehende Anteilseigner unter Wahrung des bestehenden Eigentumsverhältnisses an beiden Unternehmen beteiligt. Das heißt die Eigentümer des nun verkleinerten Unternehmens sind im selben Verhältnis Eigentümer des verselbstständigten Spin-Offs.
Literatur:
Bea, Franz Xaver und Jürgen Haas. Strategisches Management. Stuttgart: 2005, S. 183.