Investmentfonds lassen sich bezüglich ihres Anlegerkreises in Publikums- und Spezialfonds unterteilen. Während die Anlage in Publikumsfonds für jeden Anleger möglich ist, steht die Anlage in Spezialfonds nur institutionellen Anlegern offen. Die maximale Anzahl an Anlegern, die in den einzelnen Spezialfonds investieren dürfen, ist zumeist eng begrenzt und wird in den Anlagegrundsätzen des Fonds festgelegt. Im Gegensatz zu einem Publikumsfonds haben die Anteilseigner eines Spezialfonds ein Mitspracherecht hinsichtlich der Anlageentscheidungen. Hauptkunden von Spezialfonds sind Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Sozialversicherungsträger.