Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform in Deutschland.
Im Rahmen eines Riester-Vertrages gewährt der Staat Zulagen und Steuervorteile für Riester-berechtigte Personen. Berechtigt für Riester-Verträge sind insbesondere alle Personen die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten sowie Beamte. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlen. Der maximale Beitrag liegt bei 2.100 EUR p.a. inklusive Zulagen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 EUR p.a.
Die Zulage beträgt für den Sparer 154 EUR p.a., die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder beträgt 300 EUR p.a. bzw. 185 EUR p.a., wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert, d. h. die Einzahlungen sind steuerreduzierend, der Rentenbezug ist jedoch voll steuerpflichtig.
Die Grafik zeigt die generellen Anlagealternativen der Riester-Rente.
Chancen:
Zulagen und Steuererleichterungen für den Sparer.
30 % des Guthabens können zu Rentenbeginn abgerufen werden.
staatliche Zulagen und Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr zusätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.
auf Wunsch volle Chancen am Kapitalmarkt bei gleichzeitiger Garantie auf eingezahlte Beiträge und Zulagen.
garantierte lebenslange Rente und zusätzlich bis zu 30% des Kapitals bei Rentenbeginn ohne Nachteile entnehmbar.
bei Geringverdienern reicht oft schon die Zulage für die eigene Sparleistung aus: lediglich der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr muss eingezahlt werden, also nur 5 Euro im Monat.
Anlageschwerpunkt und -strategie sind flexibel wählbar: von konservativ bis chancenorientiert.
Ersparnisse und Zulagen aus einem Riester-Vertrag können auch zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet werden (Wohn-Riester) – dabei muss natürlich stets das Zinsangebot und die Marktlage beachtet werden.
durch staatliche Vorgaben Transparenz bei Rendite, Kosten und Risiko.
Risiken:
bei Auszahlung wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert.
fehlende Flexibilität in Bezug auf Vererbbarkeit.
fehlende Flexibilität in Bezug auf Beleihbarkeit und Kapitalisierbarkeit.
Wird ein Riester-Vertrag gekündigt, müssen erhaltene Zulagen und Steuererstattungen zurückbezahlt werden.
Literatur:
Heuchert, Oliver. Staatlich geförderte Altersvorsorge. Frankfurt /Main: 2008, S. 36-87.