Aktiengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, vorgeschriebene Informationen über das Unternehmen zu veröffentlichen (publizieren). In der Regel geben Aktiengesellschaften zusätzlich und freiwillig Informationen an die Öffentlichkeit (Forschung, Entwicklung, Abschlüsse, Erträge, Vermögensbildung, Käufe und Verkäufe, Investitionen usw.), um eine breite Vertrauensbasis vor allem gegenüber den Aktionären zu schaffen.