Die Privathaftpflichtversicherung versichert einen Versicherungsnehmer gegen Schäden, die dieser im privaten Bereich einem oder mehreren Dritten verursacht.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt im Falle von Person-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme. In der Regel sind auch Ehepartner und unverheiratete Kinder in Erstausbildung mitversichert.
Literatur:
Jüngst, Wolfgang. Einfach Geld Sparen. Wien: 2010, S. 33.