Jede Börse hat eine Zeitung als Pflichtblatt. Diese wird von der Zulassungsstelle der Börsen bestimmt. Die Wertpapier-Emittenten müssen in der Zeitung alle vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlichen, zum Beispiel: Börsenprospekte, Termine der Hauptversammlung, Jahresabschlüsse, Bezugsrechte, Auslosungen.