Als Pensionsfonds bezeichnet man rechtlich selbständige Einrichtungen, die ausschließlich Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge erbringen.
Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. In der Regel zahlt der Arbeitgeber regelmäßige Beiträge an den Pensionsfonds, der für den Arbeitgeber dann die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter umsetzt. Pensionsfonds haben im Gegensatz zu Direktversicherungen oder Pensionskassen einen höheren Freiheitsgrad bei der Anlagestrategie der eingezahlten Beiträge; insbesondere dürfen sie in Aktien und Immobilien investieren. Die Anlage in einen Pensionsfonds kann also zu höheren Ertragschancen führen als bei der Anlage in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse; verbunden ist eine höhere Chance auch immer mit einem höheren Risiko. Ein Pensionsfonds kann zusätzlich zu lebenslangen Altersrenten noch Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung anbieten.
Literatur:
Keil, Claudia und Jochen Prost. Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter. Heidelberg: 2010. S. 143. Oecking, Stefan, Rita Reichenbach, Peter A. Doetsch, Michael Rath und Raimund Rhiel. Betriebliche Altersversorgung. München: 2009. S. 148 f.