Pensions-Sondervermögen sind eine neue Form von Investmentfonds. Sie sind seit Anfang 1998 in Deutschland zum Handel zugelassen. Pensions-Sondervermögen dienen dem langfristigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und sind daher als Ergänzung zur traditionellen staatlichen Rente gedacht. Primäres Anlageziel ist dabei grundsätzlich die Substanzerhaltung. Das spiegelt sich auch in dem gesetzlich geregelten hohen Aktienanteil. Einzahlungen in Pensions-Sondervermögen können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorgenommen werden. Eine Verfügung über die angesparten Beträge inklusive der von der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Erträge ist erst nach Ende der Vertragslaufzeit möglich.