1. Passiva ist der Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite (Haben-Seite) einer Bilanz ausgewiesenen Positionen (Posten); hierzu zählen im wesentlichen das Grundkapital (Eigen- und Fremdkapital) und die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft. Aber auch die Rücklagen, die Rückstellungen, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und der Gewinn werden der Passivseite zugeordnet. Auf der Passivseite der Bilanz wird die Herkunft der Mittel ersichtlich, mit denen sich die Unternehmung finanziert. Gegensatz: Aktiva.
2. Passiva ist die Bezeichnung für Kapitalmittel, insbesondere für Fremdmittel, Verbindlichkeiten (Liabilities).