Vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Bescheinigung, dass für den unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen eine Veranlagung zur Einkommensteuer voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Dadurch bekommen Anteilseigner die anrechenbare Körperschaftsteuer vergütet. Die Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt. Ihre Geltungsdauer beträgt höchstens drei Jahre und endet am Schluss eines Kalenderjahres.