Ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der darauf hinweisen soll, dass mit größeren Kursverlusten zu rechnen ist. Die Minusankündigung wird nach festen Regeln vom jeweiligen Skontroführer angegeben. Gegenteil: Plusankündigung.
Einfach:
Wird bei Aktien mit einem Kursverlust von über 5% und bei festverzinslichen Wertpapieren von über 1,5% gerechnet, so wird die einfache Minusankündigung (-) angezeigt. Gegenteil: Plusankündigung einfach (+)
Doppelt:
Wird bei Aktien mit einem Kursverlust von über 10% und bei festverzinslichen Wertpapieren von über 3% gerechnet, so wird die doppelten Minusankündigung (--) angezeigt. Gegenteil: Plusankündigung doppelt (++)
Dreifach:
Wird bei Aktien mit einem Kursverlust von über 20% gerechnet, so wird die dreifache Minusankündigung (---) angezeigt. Gegenteil: Plusankündigung dreifach (+++)