Gesetzlich vorgeschriebenes Eigenkapital, mit dem eine Kapitalgesellschaft mindestens ausgestattet sein muss. Das Mindestkapital einer GmbH muss EUR 25.000,- und das einer AG EUR 50.000,- betragen. In Österreich beträgt das Mindestkapital bei einer GmbH EUR 35.000,- und bei einer AG EUR 70.00,-.