MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine europäische Finanzmarktrichtlinie mit dem Ziel, Finanzmärkte transparenter zu machen und ihre Funktionsweise zu verbessern. Definiert sind hierbei bestimmte organisatorische Anforderungen, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen einzuhalten sind.
Im Jahr 2022 wurde MiFID II um die sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzt. Was heißt das? Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU MiFID II fallen (d. h. Unternehmen, die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbringen), müssen seit dem 02. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln (MiFID II ESG update) und diese in der Anlageberatung und/oder Vermögensverwaltung berücksichtigen.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen baut auf drei Merkmale auf, die durch die EU-Offenlegungsverordnung (EU SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung definiert sind:
Mindestanteil ökologisch nachhaltiger Investitionen i. S. d. Taxonomie-Verordnung
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen i. S. d. Offenlegungs-Verordnung
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) i. S. d. Offenlegungs-Verordnung
Diese drei genannten Merkmale können sowohl einzeln als auch in Kombination ausgewählt werden. Der jeweilige Mindestanteil sowie der Anteil am Gesamtportfolio kann individuell bestimmt werden.