Bei Einzelaktionären (auch Großaktionäre) oder einheitlich handelnden Aktionärsgruppen, die mehr als 50% des Aktienkapitals an einer Unternehmung besitzen, spricht man von Mehrheitsaktionären. Diese haben mittels der großen Anteile auch gewichtiges Mitsprache- und Stimmrecht an einer Aktiengesellschaft.