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Leerverkauf

Leerverkauf

Im Rahmen eines Leerverkaufes verkauft ein Verkäufer Wertpapiere oder Waren, die sich zum Verkaufszeitpunkt nicht in seinem Eigentum befinden, da er der Überzeugung ist, diese zu einem späteren Zeitpunkt am Markt günstiger wiederbeschaffen zu können.

 

Bei einem Leerverkauf leiht sich der Verkäufer von einem Verleiher Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum. Im Falle eines Termingeschäfts können dies zum Beispiel sechs Monate sein. Die geliehenen Wertpapiere werden in der Regel sofort zum aktuellen Kurs verkauft. Nach Ablauf des Leihezeitraums muss der Verkäufer die geliehenen Wertpapiere zurückgeben, er kauft sie also nach sechs Monaten wieder am Markt zurück und gibt sie an den Verleiher. Der Leerverkauf kann nicht nur als Termingeschäft sondern auch als Kassageschäft abgeschlossen werden. Hier muss er den Wert innerhalb der marktüblichen Fristen wiederbeschafft werden, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Geschäftstagen.

 

Ein Leerverkauf ist ein Instrument, das ausschließlich für fallende Märkte geeignet ist. Je stärker die Kursrückgänge, desto größer ist der Gewinn des Leerverkäufers.

 

Chancen:

  • Gewinnmöglichkeiten bei fallenden Kursen
  • Bei fallenden Kursen ist im Rahmen von Leerverkäufen über die Sicherheitsleistung hinaus kein eigener Kapitaleinsatz notwendig.

 

Risiken:

  • Neben den Transaktionskosten für den Verkauf und Kauf, entstehen Leihgebühren für die geliehenen Wertpapiere.
  • Im Falle von steigenden Kursen, müssen die geliehenen Wertpapiere zu erhöhten Preisen wiederbeschafft werden.

Leerverkäufe bei der Consorsbank

https://www.consorsbank.de/ev/Wertpapierhandel/Depot-Software/Trading-bei-der-Consorsbank/Leerverkae...

 

Literatur:

Glebe, Dirk. Schnellkurs Börsenhandel. Norderstedt: 2008, S. 79 ff. Beike, Rolf / Schlütz, Johannes. Finanznachrichten lesen-verstehen-nutzen. Stuttgart: 2010. S. 492.

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