Unter Kreditbesicherung versteht man Präventivmaßnahmen eines Kreditgebers, um das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren.
Zur Kreditbesicherung zählen die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie das Beibringen von Sicherheiten. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung prüft der Kreditgeber die persönliche und wirtschaftliche Befähigung des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem Kredit nachzukommen. Beigebrachte Sicherheiten darf der Kreditgeber im Falle eines Kreditausfalls verwerten, um seine Restforderung ganz oder zumindest teilweise auszugleichen. Sicherheiten lassen sich in Personalsicherheiten, wie z. b. Bürgschaften, und Realsicherheiten, wie z. B. eine Hypothek, unterscheiden.
Literatur:
Härdler, Jürgen (Hrsg.). Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure. München: 2007. S. 348.