Unter dem Kontrahentenrisiko versteht man im Allgemeinen das Risiko, das durch den Ausfall eines Geschäftspartners entstehen kann.
Zu den Kontrahentenrisiken im Finanzbereich zählen unter anderem die folgenden Risiken: Das Bonitätsrisiko ist das Risiko einer Bonitätsverschlechterung bzw. eines totalen Ausfalls des Gläubigers im Kreditgeschäft. Das Inanspruchnahmerisiko ist das Risiko der Inanspruchnahme von Haftungszusagen, z. B. Bürgschaften, Garantien oder Akzepten. Das Eindeckungsrisiko ist das Risiko, dass Ansprüche aus einem Derivategeschäft, z. B. einem Termingeschäft, durch den Geschäftspartner nicht erfüllt werden können.
Literatur:
Götze, Uwe,Klaus Henselmann und Barbara Mikus. Risikomanagement. Heidelberg: 2001. S 135.