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Kommissionsgeschäft

Trading

Beim Kommissionsgeschäft führt eine Partei, genannt Kommissionär, im eigenen Namen Waren- und Wertpapiergeschäfte für einen Dritten, genannt Kommittent, aus.

 

Für seine Dienstleistung erhält der Kommissionär vom Kommittenten eine Provision. Bei Börsengeschäften sind Banken oder Makler Kommissionäre für die Kundenaufträge.

 

Literatur:

Oetker, Hartmut. Handelsrecht. Heidelberg: 2005. S. 235-237

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