Eine Verminderung des Eigenkapitals wird als Kapitalherabsetzung bezeichnet. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann bei Kapitalgesellschaften das Stammkapital verringert werden. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.