Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Form der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die KESt muss gezahlt werden, sobald dem Anleger Kapitalerträge zufließen. Deshalb nimmt bereits der Schuldner der Kapitalerträge oder die Stelle, welche die Kapitalerträge auszahlt, den Steuerabzug vor. Der Anleger kann den Steuerabzug verhindern, indem er zum Beispiel einen Freistellungsauftrag erteilt oder dem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt.
Die Kapitalertragsteuer beträgt:
20 Prozent u.a. bei Dividenden aus Aktien
30 Prozent (Zinsabschlag) u.a. bei Anleihen des Bundes, Bundesschatzbriefen und Industrieobligationen