2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ( Berichtigungsaktien ) Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht ( Optionsanleihe , Wandelanleihe ) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, d.h. der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne dass ein gesonderter HV -Beschluss erforderlich ist.