Unter der Kapitaldienstfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Kreditnehmers, alle Zahlungsverpflichtungen aus einem Kredit, d. h. sowohl Zinsen als auch Tilgung, aus seinen laufenden Einkünften zu bedienen.
Der Kreditgeber prüft die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers vor der Vergabe eines Darlehens.
Literatur:
Wöltje, Jörg. ABC des Finanz- und Rechnungswesens. Freiburg: 2010, S. 51.