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KGaA

KGaA

kurz für: Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA verbindet Elemente der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) miteinander. Die KGaA verfügt – im Gegensatz zur traditionellen AG – an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre). Obwohl sie Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, gehört die KGaA zur Kategorie der Kapitalgesellschaften.

 

Die KGaA eignet z.B. für Familienunternehmen, die auf eine Fremdfinanzierung angewiesen sind aber die Geschäftsführung und Entscheidungskompetenz beibehalten möchten.

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