Junge Aktien sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Sie sind für das laufende Geschäftsjahr nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt. Nach erster Gewinnausschüttung fällt der Zusatz "jung" weg. Die bisherigen Gesellschafter haben einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahl ihrer alten Aktien richtet. Gegenteil: alte Aktien