Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Gemäß Handelsrecht hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung als Abschlusskonto der Buchhaltung fasst Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres zusammen und ermittelt den Jahresgewinn oder -verlust. Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung liefert.