Personen, welche beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Position einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen gegenüber anderen haben, nennt man "Insider". Diese dürfen ihr Wissen nicht für Börsengeschäfte nutzen oder weitergeben, da dies illegal ist. Hiervon sind besonders Börsenmitglieder oder Mitarbeiter von Kreditinstituten betroffen.