Unter dem Begriff Inkasso versteht man den Einzug fälliger Forderungen, vor allem von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), fälligen Schuldverschreibungen, Zins- und Dividendenscheinen und Dokumenten (Dokumenteninkasso), durch Banken oder sonstige Beauftragte.