Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die den Hausrat des Versicherten gegen Gefahren wie Brand, Unwetter, Einbruch oder Vandalismus absichert.
Die Hausratsversicherung umfasst in der Regel Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgüter, Wertsachen sowie Arbeits- und Freizeitgegenstände. Zum Hausrat zählen sowohl das Eigentum des Versicherten als auch fremdes Eigentum, das zum Hausrat gehört, z. B. Eigentum von Gästen oder eines Kreditgebers.
Bei den versicherten Gefahren ist zu beachten, dass diese unter bestimmten Bedingungen nicht von der Versicherung abgedeckt werden, z. B. wenn ein Einbruch nicht gewaltsam, sondern durch offene Fenster und Türen erfolgt ist.
Literatur:
Pfeifer, Hans. Versicherungen: So sparen Sie richtig Geld. Freiburg: 2010, S. 87.