Im Handelsbuch einer Bank wird der Bestand an Finanzinstrumenten zusammengefasst, die für den Zweck der kurzfristigen Handelbarkeit und der kurzfristigen Gewinnerzielungsabsicht gehalten werden.
Das Handelsbuch muss aus bankaufsichtsrechtlichen Gründen geführt werden, dient der Risikobeaufsichtigung und ist insbesondere für Banken mit Aktivität im Eigenhandel von großer Relevanz.
Literatur:
Pflück, Ralf, Karl-Jürgen Schmutzler und Peter Kühn. Kapitalmarktrecht. Wiesbaden: 2003, S. 43