Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht. Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50.000 EUR. Bei den Gesellschaftsgläubigern erfüllt das Grundkapital die Garantiefunktion und bei Nominalaktien hält der jeweilige Aktionär den Nennbetrag seiner Aktien zum Grundkapital. In der Bilanz steht das Grundkapital auf der Passivseite. Wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (Vermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung) verwechselt.