Unter einer Glattstellung versteht man den Abschluss eines Gegengeschäftes, mit dem eine offene Position an der Börse ausgeglichen werden kann.
Soll z. B. ein Future-Kontrakt mit einer bestimmten Laufzeit glattgestellt werden, so erfolgt die Glattstellung durch den Verkauf eines Futures-Kontraktes mit selber Laufzeit zum Ausgleich der Position.
Literatur:
Steiner, Manfred und Christoph Bruns. Wertpapiermanagement. Stuttgart: 2007, S. 449