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Glattstellung

Derivate

Unter einer Glattstellung versteht man den Abschluss eines Gegengeschäftes, mit dem eine offene Position an der Börse ausgeglichen werden kann.

 

Soll z. B. ein Future-Kontrakt mit einer bestimmten Laufzeit glattgestellt werden, so erfolgt die Glattstellung durch den Verkauf eines Futures-Kontraktes mit selber Laufzeit zum Ausgleich der Position.

 

Literatur:

Steiner, Manfred und Christoph Bruns. Wertpapiermanagement. Stuttgart: 2007, S. 449

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