Das KAGG ist seit April 1957 in Kraft und regelt - nach zahlreichen Abänderungen - noch heute die Belange deutscher Investmentfonds. Hauptziel dieses Gesetzes ist der Anlegerschutz. Es regelt beispielsweise die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die Anlagebestimmungen und -grenzen, die Einschaltung der Depotbank und deren Aufgaben, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Publizitätsvorschriften u.v.m.. Von besonderer Bedeutung ist die Vorschrift zur Risikostreuung.