Geschlossene Immobilienfonds sind juristisch als Personengesellschaften organisiert. Kapitalanleger werden Gesellschafter einer solchen Gesellschaft durch Erbringung einer Bareinlage. Die Summe dieser Bareinlagen bildet das Fondseigenkapital, welches - ergänzt durch gegebenenfalls benötigtes Fremdkapital - zum Erwerb der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilie verwendet wird. Die Anzahl der Gesellschafter ist begrenzt.