Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft. Das Recht wird mit einer Urkunde, dem Genussschein, verbrieft. Genussscheine sind auch verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien (kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft).