Sie vermitteln Geschäfte in allen Wertpapieren; sie dürfen auch Geschäfte in amtlich gehandelten Wertpapieren tätigen, jedoch dabei keine Kurse stellen. Sie veröffentlichen aber regelmäßig Preise im Geregelten Markt und im Freiverkehr. Freie Makler werden vom Börsenvorstand zugelassen.