Der Begriff Fälligkeit hat im Finanzbereich je nach Zusammenhang (Anleihe, Termingeschäft, Optionsschein) unterschiedliche Bedeutungen.
Anleihe: Bei einer Anleihe bezeichnet die Fälligkeit das Datum, an dem der Anleihehalter vom Anleiheschuldner den Nennwert der Anleihe als Rückzahlung erhält.
Termingeschäft: Bei einem Termingeschäft steht die Fälligkeit für das Datum, an dem der Vertrag erfüllt wird, d. h. die Lieferung und die Bezahlung stattfinden.
Optionsschein: Beim Optionsschein ist die Fälligkeit das letztmögliche Ausübungsdatum. In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt. Trotzdem sollte der Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie rechtzeitig anpassen.
Literatur:
Müller-Möhl, Ernst. Optionen und Futures. Stuttgart: 1999. S. 21. Pindyck, Robert S. und Daniel L. Rubinfeld. Mikroökonomie. München: 2009. S. 727