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Europäische Gesellschaft

Europäische Gesellschaft

Die Europäische Gesellschaft (auch Societas Europaea, kurz SE, ugs. Europa-AG) ist seit 2004 eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro. Der Sitz einer SE muss in einem EU-Mitgliedsstaat liegen.

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