Die Ertragsgleichheit ist eine Optionsbewertungskennzahl, die ausdrückt, um welchen Prozentsatz der Basiswert bis zur Fälligkeit des Call-Optionsscheins steigen muss, damit der Investor beim Kauf des Optionsscheins die gleiche Wertsteigerung wie beim direkten Erwerb des Basiswerts erzielt.
Der Kauf eines Call-Optionsscheins ist, bei Halten des Scheins bis zu seiner Fälligkeit, einer Direktinvestition vorzuziehen, wenn der Investor eine höhere Performance des Basiswerts als den aus der Ertragsgleichheit resultierenden Wert erwartet. Die Performance des Basiswerts ergibt sich aus der Summe aller innerhalb des Haltezeitraums erzielten Kurssteigerungen und Dividenden.
Da sich der Wert von Put-Optionsscheinen entgegengesetzt zum Kurs des Basiswerts entwickelt und der private Investor den Basiswert in der Regel nicht leerverkaufen kann, ist die Ertragsgleichheit lediglich für Call-Optionsscheine zu berechnen.
Zur besseren Vergleichbarkeit kann die Ertragsgleichheit auf Jahresbasis errechnet werden. Dazu wird sie durch die Restlaufzeit des Call-Optionsscheins geteilt.
Da viele Anleger ihre Optionsscheine nicht bis zu deren Fälligkeit halten, sondern bereits vorher verkaufen ist die Aussagekraft der Ertragsgleichheit eingeschränkt. Die Ertragsgleichheit kann jedoch einen wichtigen Anhaltspunkt zur Einschätzung der Erwartung an einen Optionsschein bieten.