Bei der Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen gelten rechtliche Regelungen und freiwillige Maßnahmen im deutschen Kreditwesen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Die Einlagensicherung soll den privaten Bankkunden vor Verlust seiner Sicht-, Termin- und Spareinlagen schützen, wenn ein Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.