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EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Definition und Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten.


Hierfür wurden 6 Umweltziele beschlossen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Um nach der EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen nicht nur einen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leisten, sondern darf auch die die genannten weiteren Umweltziele nicht erheblich negativ beeinträchtigen. Zudem muss ein festgelegter Mindestschutz in Bezug auf Sozialfaktoren und Grundsätze zur guten Unternehmensführung (Good Governance) eingehalten werden.

Bisher sind für die ersten beiden Ziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) technische Bewertungskriterien erschienen. Für die verbleibenden Umweltziele wurden diese noch nicht final veröffentlicht.

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