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Drei-Schichten-Modell

Altersvorsorge

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge entstand im Rahmen der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 und ergänzt seitdem das traditionelle Drei-Säulen-System.

 

Das Drei-Schichten-Modell unterteilt die verschiedenen Wege der Alterssicherung nach einkommenssteuerrechtlicher Behandlung von Aufwendungen und Bezügen, die in Zusammenhang mit der Altersvorsorge entstehen. Unterschiede zwischen den Schichten bestehen insbesondere bei der staatlichen Förderung in Abhängigkeit von der persönlichen Steuer- und Einkommenslage. Darüber hinaus gibt es Unterschiede im Leistungsbild, z. B. hinsichtlich Kosten, Rendite, Verzinsung oder Versicherungsschutz.

 

Grafik:

 

Die Drei Schichten teilen sich wie folgt auf:

 

Schicht

Name

Bestandteile

3

Private Altersvorsorge

Lebensversicherungen

(fondsgebundene) Rentenversicherungen

Immobilien

Sparpläne

2

Zusatzversorgung

Riester-Rente

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

1

Basisversorgung

gesetzliche Altersversorgung

Rürup-Rente (Basisrente)

Berufsständische Versorgung

 

Literatur:

Ilg, Rainer. Die private und betriebliche Altersversorgung. Karlsruhe: 2010, S. 3. f.; Dommermuth, Thomas, Michael Hauer (Hrsg.) Altersvorsorge. München: 2009, S. 71 f. Nevels, Frank. Praxishandbuch Förderung der Altersvorsorge. Wiesbaden: 2009, S. 21

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