Ein Diskont ist ein Zinsvorwegabzug auf den Nennwert einer Forderung bei deren Veräußerung vor Fälligkeit.
Ein Gläubiger kann z. B. durch den Verkauf seiner Forderung an seine Bank vorab über die liquiden Mittel aus seiner Forderung verfügen. Da der Barwert der Forderung zum Zeitpunkt des Verkaufs geringer ist als zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu einem späteren Termin, erhält die Bank als Ausgleich den Diskont.
Literatur:
Braunagel, Ralf, Klaus Bührer und Florian Hölzerkopfer. Gewerbesteuer- GewStG: Kommentar. Wiesbaden: 2012, S. 351.