Nach dem Kreditwesengesetz ist der Devisenhandel kein Bankgeschäft und bezeichnet den Verkauf oder Kauf von Devisen per Kasse (Kassageschäft) oder per Termin (Termingeschäft). Diese Käufe/Verkäufe werden gesammelt und von den Kreditinstituten zum jeweiligen Tageskurs ausgeführt.