Ein im Kreditwesen festgelegtes Bankgeschäft ist auch das Depotgeschäft. Die Wertpapiere werden in diesem Fall der Bank nicht nur zur Aufbewahrung gelassen, sondern es erfolgt auch die Einlösung von Zins- oder Dividendenscheinen, die Ausübung des Stimmrechts, die Verwahrung von Bezugsrechten, etc.